1 Mose 17:12-13
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Bei allen männlichen Neugeborenen soll die Beschneidung am achten Tag durchgeführt werden. Das gilt auch für eure Sklaven, egal ob sie bei euch geboren wurden oder ob ihr sie aus dem Ausland gekauft habt. So tragt ihr an eurem Körper das Zeichen des Bundes, der niemals aufhören wird.
Ein jegliches Knäblein, wenn's acht Tage alt ist, sollt ihr beschneiden bei euren Nachkommen.
Jedes Knäblein von euren Geschlechtern, wenn es acht Tage alt ist, sollt ihr beschneiden, sei es im Haus geboren oder um Geld erkauft von irgend einem Ausländer, der nicht dein Abkomme ist.
Jedes Männliche von euren Nachkommen soll bei euch beschnitten werden, wenn es acht Tage alt ist, sei es im Haus geboren oder um Geld erkauft von irgendwelchen Fremden, die nicht von deinem Samen sind.
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