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Die Ordnungen des erneuerten Heiligtums

44 Und er führte mich wieder zurück auf dem Weg zum äußeren Tor des Heiligtums, das nach Osten sieht; und es war verschlossen.

Da sprach der Herr zu mir: Dieses Tor soll verschlossen bleiben und nicht geöffnet werden, und niemand soll durch es hineingehen, weil der Herr, der Gott Israels, durch es hineingegangen ist; darum soll es verschlossen bleiben.

Was den Fürsten betrifft, so soll er, der Fürst, darin sitzen, um ein Mahl zu halten vor dem Herrn.[a] Er soll durch die Vorhalle des Tores eintreten und es auf demselben Weg wieder verlassen.

Danach führte er mich durch das nördliche Tor, vor das Haus [des Tempels]. Da schaute ich, und siehe, die Herrlichkeit des Herrn erfüllte das Haus des Herrn! Da fiel ich nieder auf mein Angesicht.

Und der Herr sprach zu mir: Menschensohn, achte genau darauf[b] und schaue mit deinen Augen und höre mit deinen Ohren alles, was ich mit dir reden will in Bezug auf alle Satzungen des Hauses des Herrn und alle seine Gesetze; und achte genau auf den Eingang des Hauses und auf alle Ausgänge des Heiligtums!

Und sage zu dem widerspenstigen Haus Israel: So spricht Gott, der Herr: Ihr solltet nun genug haben von allen euren Gräueln, ihr vom Haus Israel!

Ihr habt Fremdlinge mit unbeschnittenem Herzen und mit unbeschnittenem Fleisch hineingeführt, sodass sie in meinem Heiligtum waren und mein Haus entweihten, wenn ihr meine [Opfer]speise, Fett und Blut, geopfert habt; und sie haben meinen Bund gebrochen, zu allen euren Gräueln hinzu!

Und ihr habt den Dienst in meinen Heiligtümern[c] nicht besorgt, sondern sie[d] zur Besorgung meines Dienstes in meinem Heiligtum bestimmt.

So spricht Gott, der Herr: Es soll kein Fremder mit unbeschnittenem Herzen und mit unbeschnittenem Fleisch in mein Heiligtum kommen, keiner von allen Fremdlingen, die unter den Kindern Israels wohnen.

10 Wahrlich, die Leviten, die sich von mir entfernt haben, als Israel irreging, und von mir weg ihren Götzen nachgelaufen sind, sie sollen ihre Missetat tragen!

11 Aber sie sollen in meinem Heiligtum Dienst tun als Wachen bei den Toren des Hauses und als Diener des Hauses; sie sollen für das Volk Brandopfer und Schlachtopfer schächten und vor ihnen stehen, um ihnen zu dienen.

12 Denn weil sie ihnen vor ihren Götzen gedient und dem Haus Israel ein Anstoß zur Verschuldung geworden sind, darum habe ich meine Hand gegen sie [zum Schwur] erhoben, spricht Gott, der Herr, dass sie ihre Missetat tragen sollen.

13 Und sie sollen mir nicht nahen, um mir als Priester zu dienen und zu allen meinen heiligen Dingen und zum Allerheiligsten hinzutreten, sondern sie sollen ihre Schande und ihre Gräuel tragen, die sie begangen haben.

14 Doch will ich sie zu Hütern des Dienstes für das Haus setzen und sie für all seinen Dienst gebrauchen und zu allem, was es darin zu tun gibt.

Ordnungen für die Priester

15 Aber die levitischen Priester, die Söhne Zadoks, die den Dienst meines Heiligtums bewahrt haben, als die Kinder Israels von mir abgeirrt sind, die sollen zu mir nahen, um mir zu dienen, und sie sollen vor mir stehen, um mir Fett und Blut zu opfern, spricht Gott, der Herr.

16 Sie sollen in mein Heiligtum hineingehen und zu meinem Tisch nahen, um mir zu dienen und meinen Dienst zu besorgen.

17 Es soll aber geschehen, wenn sie durch die Tore des inneren Vorhofes hineingehen wollen, sollen sie leinene Kleider anziehen, und sie sollen keine Wolle auf sich haben, während sie innerhalb der Tore des inneren Vorhofs und im Tempelhaus dienen.

18 Leinene Kopfbünde sollen sie auf ihrem Haupt tragen und leinene Unterkleider an ihren Lenden; sie sollen sich nicht in Kleidung gürten, die Schweiß fördert.[e]

19 Wenn sie aber in den äußeren Vorhof hinausgehen, in den äußeren Vorhof zum Volk, so sollen sie ihre Kleider, in denen sie gedient haben, ausziehen und sie in den Kammern des Heiligtums niederlegen und andere Kleider anziehen, damit sie nicht das Volk mit ihren Kleidern heiligen.

20 Ihr Haupt sollen sie nicht kahl scheren, aber auch das Haar nicht frei wachsen lassen, sondern ihr Haupthaar geschnitten tragen.

21 Und kein Priester soll Wein trinken, wenn er in den inneren Vorhof hineinzugehen hat.

22 Auch sollen sie keine Witwe noch Verstoßene zur Frau nehmen, sondern Jungfrauen vom Samen des Hauses Israel; doch dürfen sie eine Witwe nehmen, die zuvor mit einem Priester verheiratet war.

23 Sie sollen mein Volk unterscheiden lehren zwischen Heiligem und Unheiligem und ihm den Unterschied erklären zwischen Unreinem und Reinem.

24 Und über Streitigkeiten sollen sie zu Gericht sitzen, um nach meinen Rechtsbestimmungen zu urteilen. Und meine Gesetze und meine Satzungen sollen sie an allen meinen Festen befolgen und meine Sabbate heilig halten.

25 Auch sollen sie zu keiner Menschenleiche gehen, sodass sie sich verunreinigen; nur [an der Leiche] von Vater oder Mutter, von Sohn oder Tochter, Bruder oder Schwester, sofern sie keinen Mann gehabt hat, dürfen sie sich verunreinigen.

26 Und nachdem er sich gereinigt hat, soll man ihm sieben Tage [dazu]zählen.[f]

27 Und an dem Tag, da er wieder in das Heiligtum, in den inneren Vorhof tritt, um im Heiligtum zu dienen, soll er sein Sündopfer darbringen, spricht Gott, der Herr.

28 Und darin soll ihr Erbteil bestehen: Ich will ihr Erbteil sein! Kein Besitztum sollt ihr ihnen in Israel geben: Ich bin ihr Besitztum.

29 Sie sollen aber das Speisopfer und das Sündopfer und das Schuldopfer essen; und alles, was in Israel dem Bann verfallen ist, soll ihnen gehören.

30 Das Beste von den Erstlingsfrüchten aller Art und alle Abgaben jeder Art von allen euren Hebopfern sollen den Priestern gehören. Auch die Erstlinge eures Mehls sollt ihr dem Priester geben, damit der Segen auf deinem Haus ruhe.

31 Aber die Priester sollen kein Aas und kein Zerrissenes essen, seien es Vögel oder Vierfüßler.

Footnotes

  1. (44,3) w. um [Opfer]speise / Brot zu essen vor dem Herrn (vgl. 2Mo 18,12).
  2. (44,5) w. richte dein Herz darauf.
  3. (44,8) damit sind die vielfältigen Gebäude des Tempelbezirks gemeint.
  4. (44,8) d.h. die unbeschnittenen Fremden.
  5. (44,18) w. sie sollen sich nicht in Schweiß gürten.
  6. (44,26) vgl. 4Mo 19.