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35 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach:

Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung;

dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben.

Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben.

So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein.

Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben,

daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten.

Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben.

Und der HERR redete mit Mose und sprach:

10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt,

11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut.

12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei.

13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein.

14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan.

15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.

17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben.

18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben.

19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten.

20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt,

21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet.

22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens

23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt,

24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten.

25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat.

26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist,

27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein.

28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen.

29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt.

30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode.

31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben.

32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe.

33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat.

34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt.

Die achtundvierzig Levitenstädte

35 Und der Herr redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können.

Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Weideplätze sein.

Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, so daß [die Zahl] aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen [Stamm] viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben.

Die sechs Freistädte

Und der Herr redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat.

16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft.

22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt.

26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, hinausgehen, 27 und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen.

29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten.

30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen.

31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts [anderes] gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der Herr, wohne unter den Kindern Israel.

Die 48 Levitenstädte

35 Und der Herr redete zu Mose in der Ebene Moabs, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach:

Gebiete den Kindern Israels, dass sie von ihrem Erbbesitztum den Leviten Städte geben, in denen sie wohnen können; dazu sollt ihr den Leviten auch einen Weideplatz[a] rings um die Städte geben,

damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Habe und alle ihre Tiere haben können!

Die Weideplätze der Städte aber, die ihr den Leviten geben sollt, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin 1 000 Ellen weit ringsum erstrecken.

So sollt ihr nun außen vor der Stadt an der Seite gegen Osten 2 000 Ellen messen und an der Seite gegen Süden 2 000 Ellen und an der Seite gegen Westen 2 000 Ellen und an der Seite gegen Norden 2 000 Ellen, sodass die Stadt in der Mitte liegt. Das sollen ihre Weideplätze sein.

Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Zufluchtsstädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit dorthin fliehen kann, wer einen Totschlag begangen hat; und außerdem sollt ihr ihnen noch 42 Städte geben;

alle Städte, die ihr den Leviten gebt, sollen 48 Städte sein, samt ihren Weideplätzen.

Und was die Städte betrifft, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israels geben werdet, sollt ihr von einem großen [Stamm] viele nehmen und von einem kleineren wenige; jeder [Stamm] soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben.

Die sechs Zufluchtsstädte

Und der Herr redete zu Mose und sprach:

10 Rede zu den Kindern Israels und sage zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt,

11 sollt ihr euch Städte wählen, die euch als Zufluchtsstädte dienen, damit ein Totschläger, der einen Menschen aus Versehen erschlägt, dorthin fliehen kann.

12 Und diese Städte sollen euch als Zuflucht dienen vor dem Bluträcher[b], damit der Totschläger nicht sterben muss, ehe er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat.

13 Und unter den Städten, die ihr abgeben werdet, sollen euch sechs als Zufluchtsstädte dienen.

14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans abgeben und drei sollt ihr im Land Kanaan abgeben; das sollen Zufluchtsstädte sein.

15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israels als auch den Fremdlingen und Bewohnern ohne Bürgerrecht[c] unter euch als Zuflucht dienen, damit dahin fliehen kann, wer einen Menschen aus Versehen erschlagen hat.

16 Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug schlägt, sodass er stirbt, dann ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt getötet werden.

17 Schlägt er ihn mit einem Faustkeil, mit dem jemand getötet werden kann, sodass er stirbt, dann ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt getötet werden.

18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug in der Hand, mit dem man jemand totschlagen kann, sodass er stirbt, dann ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt getötet werden.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten.

20 Stößt einer den anderen aus Hass, oder wirft er absichtlich etwas auf ihn, sodass er stirbt,

21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, sodass er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt getötet werden, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll den Totschläger töten, wenn er ihn antrifft.

22 Wenn er ihn aber aus Versehen, nicht aus Feindschaft stößt oder irgendein Gerät unabsichtlich auf ihn wirft,

23 oder wenn er irgendeinen Stein, von dem man sterben kann, auf ihn wirft, sodass er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, und wollte ihm auch keinen Schaden zufügen,

24 dann soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden.

25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Zufluchtsstadt führen, in die er geflohen war; und er soll dort bleiben, bis zum Tod des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat.

26 Wenn allerdings der Totschläger aus dem Gebiet seiner Zufluchtsstadt, in die er geflohen ist, hinausgeht,

27 und der Bluträcher ihn außerhalb der Grenzen seiner Zufluchtsstadt findet, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld;

28 denn jener sollte bis zum Tod des Hohenpriesters in seiner Zufluchtsstadt bleiben und erst nach dem Tod des Hohenpriesters wieder zum Land seines Eigentums zurückkehren.

29 Und dies soll euch als Rechtssatzung gelten für alle eure Geschlechter in allen euren Wohnorten.

30 Jeden, der einen Menschen erschlägt — auf die Aussage der Zeugen hin soll man den Totschläger totschlagen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht, um gegen einen Menschen zur Hinrichtung auszusagen.

31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für das Leben des Totschlägers, der des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt getötet werden.

32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Zufluchtsstadt geflohen ist, damit er vor dem Tod des Priesters zurückkehren und in dem Land wohnen kann.

33 Und ihr sollt das Land nicht entweihen, in dem ihr euch befindet! Denn das Blut entweiht das Land; und für das Land kann keine Sühnung erwirkt werden wegen des Blutes, das darin vergossen worden ist, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat.

34 So verunreinigt nun das Land nicht, in dem ihr wohnt und in dessen Mitte ich wohne! Denn ich, der Herr, wohne in der Mitte der Kinder Israels.

Footnotes

  1. (35,2) Gemeint ist der Stadtbezirk außerhalb der Mauern, der hauptsächlich als Weideplatz benutzt wurde.
  2. (35,12) od. Löser (hebr. goel); d.h. der nächste männliche Verwandte.
  3. (35,15) d.h. Fremden, die vorübergehend oder längere Zeit bei dem Volk wohnten (»Beisassen«).

Towns for the Levites

35 On the plains of Moab by the Jordan across from Jericho,(A) the Lord said to Moses, “Command the Israelites to give the Levites towns to live in(B) from the inheritance the Israelites will possess. And give them pasturelands(C) around the towns. Then they will have towns to live in and pasturelands for the cattle they own and all their other animals.(D)

“The pasturelands around the towns that you give the Levites will extend a thousand cubits[a] from the town wall. Outside the town, measure two thousand cubits[b](E) on the east side, two thousand on the south side, two thousand on the west and two thousand on the north, with the town in the center. They will have this area as pastureland for the towns.(F)

Cities of Refuge(G)

“Six of the towns you give the Levites will be cities of refuge, to which a person who has killed someone may flee.(H) In addition, give them forty-two other towns. In all you must give the Levites forty-eight towns, together with their pasturelands. The towns you give the Levites from the land the Israelites possess are to be given in proportion to the inheritance of each tribe: Take many towns from a tribe that has many, but few from one that has few.”(I)

Then the Lord said to Moses: 10 “Speak to the Israelites and say to them: ‘When you cross the Jordan into Canaan,(J) 11 select some towns to be your cities of refuge, to which a person who has killed someone(K) accidentally(L) may flee. 12 They will be places of refuge from the avenger,(M) so that anyone accused of murder(N) may not die before they stand trial before the assembly.(O) 13 These six towns you give will be your cities of refuge.(P) 14 Give three on this side of the Jordan and three in Canaan as cities of refuge. 15 These six towns will be a place of refuge for Israelites and for foreigners residing among them, so that anyone who has killed another accidentally can flee there.

16 “‘If anyone strikes someone a fatal blow with an iron object, that person is a murderer; the murderer is to be put to death.(Q) 17 Or if anyone is holding a stone and strikes someone a fatal blow with it, that person is a murderer; the murderer is to be put to death. 18 Or if anyone is holding a wooden object and strikes someone a fatal blow with it, that person is a murderer; the murderer is to be put to death. 19 The avenger of blood(R) shall put the murderer to death; when the avenger comes upon the murderer, the avenger shall put the murderer to death.(S) 20 If anyone with malice aforethought shoves another or throws something at them intentionally(T) so that they die 21 or if out of enmity one person hits another with their fist so that the other dies, that person is to be put to death;(U) that person is a murderer. The avenger of blood(V) shall put the murderer to death when they meet.

22 “‘But if without enmity someone suddenly pushes another or throws something at them unintentionally(W) 23 or, without seeing them, drops on them a stone heavy enough to kill them, and they die, then since that other person was not an enemy and no harm was intended, 24 the assembly(X) must judge between the accused and the avenger of blood according to these regulations. 25 The assembly must protect the one accused of murder from the avenger of blood and send the accused back to the city of refuge to which they fled. The accused must stay there until the death of the high priest,(Y) who was anointed(Z) with the holy oil.(AA)

26 “‘But if the accused ever goes outside the limits of the city of refuge to which they fled 27 and the avenger of blood finds them outside the city, the avenger of blood may kill the accused without being guilty of murder. 28 The accused must stay in the city of refuge until the death of the high priest; only after the death of the high priest may they return to their own property.

29 “‘This is to have the force of law(AB) for you throughout the generations to come,(AC) wherever you live.(AD)

30 “‘Anyone who kills a person is to be put to death as a murderer only on the testimony of witnesses. But no one is to be put to death on the testimony of only one witness.(AE)

31 “‘Do not accept a ransom(AF) for the life of a murderer, who deserves to die. They are to be put to death.

32 “‘Do not accept a ransom for anyone who has fled to a city of refuge and so allow them to go back and live on their own land before the death of the high priest.

33 “‘Do not pollute the land where you are. Bloodshed pollutes the land,(AG) and atonement cannot be made for the land on which blood has been shed, except by the blood of the one who shed it. 34 Do not defile the land(AH) where you live and where I dwell,(AI) for I, the Lord, dwell among the Israelites.’”

Footnotes

  1. Numbers 35:4 That is, about 1,500 feet or about 450 meters
  2. Numbers 35:5 That is, about 3,000 feet or about 900 meters