Add parallel Print Page Options

Und dies ist das Gesetz des Schuldopfers. Ein Hochheiliges ist es.

An der Stätte, da man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten und sein Blut auf dem Altar umhersprengen.

Und all sein Fett soll man opfern, den Schwanz und das Fett, welches das Eingeweide bedeckt,

die zwei Nieren mit dem Fett, das daran ist, an den Lenden, und das Netz über der Leber, an den Nieren abgerissen.

Und der Priester soll's auf dem Altar anzünden zum Feuer dem HERRN. Das ist ein Schuldopfer.

Was männlich ist unter den Priestern, die sollen das essen an heiliger Stätte; denn es ist ein Hochheiliges.

Wie das Sündopfer, also soll auch das Schuldopfer sein; aller beider soll einerlei Gesetz sein; und sollen dem Priester gehören, der dadurch versöhnt.

Welcher Priester jemandes Brandopfer opfert, des soll des Brandopfers Fell sein, das er geopfert hat.

Und alles Speisopfer, das im Ofen oder auf dem Rost oder in der Pfanne gebacken ist, soll dem Priester gehören, der es opfert.

10 Und alles Speisopfer, das mit Öl gemengt oder trocken ist, soll aller Kinder Aarons sein, eines wie des andern.

11 Und dies ist das Gesetz des Dankopfers, das man dem HERRN opfert.

12 Wollen sie ein Lobopfer tun, so sollen sie ungesäuerte Kuchen opfern, mit Öl gemengt, oder ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, oder geröstete Semmelkuchen, mit Öl gemengt.

13 Sie sollen aber solches Opfer tun auf Kuchen von gesäuerten Brot mit ihrem Lob-und Dankopfer,

14 und sollen einen von den allen dem HERRN zur Hebe opfern, und es soll dem Priester gehören, der das Blut des Dankopfers sprengt.

15 Und das Fleisch ihres Lob-und Dankopfers soll desselben Tages gegessen werden, da es geopfert ist, und nichts übriggelassen werden bis an den Morgen.

16 Ist es aber ein Gelübde oder freiwilliges Opfer, so soll es desselben Tages, da es geopfert ist, gegessen werden; so aber etwas übrigbleibt auf den andern Tag, so soll man's doch essen.

17 Aber was vom geopferten Fleisch übrigbleibt am dritten Tage, soll mit Feuer verbrannt werden.

18 Und wo jemand am dritten Tage wird essen von dem geopferten Fleisch seines Dankopfers, so wird er nicht angenehm sein, der es geopfert hat; es wird ihm auch nicht zugerechnet werden, sondern es wird ein Greuel sein; und welche Seele davon essen wird, die ist einer Missetat schuldig.

19 Und das Fleisch, das von etwas Unreinem berührt wird, soll nicht gegessen, sondern mit Feuer verbrannt werden. Wer reines Leibes ist, soll von dem Fleisch essen.

20 Und welche Seele essen wird von dem Fleisch des Dankopfers, das dem HERRN zugehört, und hat eine Unreinigkeit an sich, die wird ausgerottet werden von ihrem Volk.

21 Und wenn eine Seele etwas Unreines anrührt, es sei ein unreiner Mensch, ein unreines Vieh oder sonst was greulich ist, und vom Fleisch des Dankopfers ißt, das dem HERRN zugehört, die wird ausgerottet werden von ihrem Volk.

22 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

23 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Ihr sollt kein Fett essen von Ochsen, Lämmern und Ziegen.

24 Aber das Fett vom Aas, und was vom Wild zerrissen ist, macht euch zu allerlei Nutz; aber essen sollt ihr's nicht.

25 Denn wer das Fett ißt von dem Vieh, davon man dem HERRN Opfer bringt, dieselbe Seele soll ausgerottet werde von ihrem Volk.

26 Ihr sollt auch kein Blut essen, weder vom Vieh noch von Vögeln, überall, wo ihr wohnt.

27 Welche Seele würde irgend ein Blut essen, die soll ausgerottet werden von ihrem Volk.

28 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

29 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wer dem HERRN sein Dankopfer tun will, der soll darbringen, was vom Dankopfer dem HERRN gehört.

30 Er soll's aber mit seiner Hand herzubringen zum Opfer des HERRN; nämlich das Fett soll er bringen samt der Brust, daß sie ein Webeopfer werden vor dem HERRN.

31 Und der Priester soll das Fett anzünden auf dem Altar, aber die Brust soll Aarons und seiner Söhne sein.

32 Und die rechte Schulter sollen sie dem Priester geben zur Hebe von ihren Dankopfern.

33 Und welcher unter Aarons Söhnen das Blut der Dankopfer opfert und das Fett, des soll die rechte Schulter sein zu seinem Teil.

34 Denn die Webebrust und die Hebeschulter habe ich genommen von den Kindern Israel von ihren Dankopfern und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen gegeben zum ewigen Recht.

35 Dies ist die Gebühr Aarons und seiner Söhne von den Opfern des HERRN, des Tages, da sie überantwortet wurden Priester zu sein dem HERRN,

36 die der HERR gebot am Tage, da er sie salbte, daß sie ihnen gegeben werden sollte von den Kindern Israel, zum ewigen Recht allen ihren Nachkommen.

37 Dies ist das Gesetz des Brandopfers, des Speisopfers, des Sündopfers, des Schuldopfers, der Füllopfer und der Dankopfer,

38 das der HERR dem Mose gebot auf dem Berge Sinai des Tages, da er ihm gebot an die Kinder Israel, zu opfern ihre Opfer dem HERRN in der Wüste Sinai.

'3 Mose 7 ' not found for the version: Neue Genfer Übersetzung.

Vorschriften über die Ausführung der Schuld- und Friedensopfer

Und dies ist das Gesetz vom Schuldopfer, welches hochheilig ist:

Am gleichen Ort, wo man das Brandopfer schächtet, soll man auch das Schuldopfer schächten, und [der Priester] soll sein Blut ringsum an den Altar sprengen.

Auch soll er von ihm all sein Fett darbringen, den Fettschwanz samt dem Fett, das die Eingeweide bedeckt;

dazu die beiden Nieren mit dem Fett daran, das an den Lenden ist, samt dem Leberlappen; über den Nieren soll man es wegnehmen.

Und der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen als ein Feueropfer für den Herrn; es ist ein Schuldopfer.

Alles, was männlich ist unter den Priestern, darf es essen; es soll an heiliger Stätte gegessen werden: Es ist hochheilig.

Wie das Sündopfer, so das Schuldopfer; für beide gilt ein und dasselbe Gesetz: Es gehört dem Priester, der die Sühnung damit erwirkt.

Und dem Priester, der jemandes Brandopfer darbringt, ihm gehört auch die Haut des Brandopfers, das er dargebracht hat.

Ebenso alle Speisopfer, die im Ofen gebacken, im Topf oder in der Pfanne bereitet werden; sie fallen dem Priester zu, der sie darbringt.

10 Alle Speisopfer, seien sie nun mit Öl vermengt oder trocken, gehören allen Söhnen Aarons, dem einen wie dem anderen.

Das Friedensopfer

11 Und dies ist das Gesetz vom Friedensopfer, das man dem Herrn darbringen soll:

12 Wenn er es zum Dank[a] opfern will, so bringe er zu seinem Dankopfer hinzu ungesäuerte Kuchen dar, mit Öl angerührt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl gesalbt[b], und eingerührtes Feinmehl [für] mit Öl angerührte Kuchen.

13 Zusätzlich zum Kuchen soll er gesäuertes Brot als seine Opfergabe darbringen, zu seinem Dank-Friedensopfer hinzu.

14 Davon[c] soll er je ein Stück von jeder Opfergabe dem Herrn als Hebopfer[d] darbringen; das soll dem Priester gehören, der das Blut der Friedensopfer sprengt.

15 Das Fleisch des Dank-Friedensopfers soll aber am Tag seiner Darbringung gegessen werden; man darf nichts davon übrig lassen bis zum Morgen.

16 Beruht aber das Opfer, das er darbringt, auf einem Gelübde, oder ist es freiwillig, so soll es am Tag seiner Darbringung gegessen werden, und was davon übrig bleibt, darf am folgenden Tag gegessen werden.

17 Was aber vom Opferfleisch bis zum dritten Tag übrig bleibt, das soll man mit Feuer verbrennen.

18 Wenn aber dennoch am dritten Tag von dem Fleisch seines Friedensopfers gegessen wird, so wird es nicht als wohlgefällig angenommen werden; es wird dem, der es dargebracht hat, nicht angerechnet, sondern gilt als Gräuel, und die Seele, die davon isst, wird ihre Schuld tragen.

19 Auch wenn das Fleisch mit irgendetwas Unreinem in Berührung kommt, so darf man es nicht essen, sondern es muss mit Feuer verbrannt werden; sonst aber darf jedermann von diesem Fleisch essen, wenn er rein ist.

20 Die Seele aber, die ihre Unreinheit an sich hat und doch von dem Fleisch des Friedensopfers isst, das dem Herrn gehört, dieselbe soll ausgerottet werden aus ihrem Volk[e].

21 Auch wenn eine Seele irgendetwas Unreines anrührt, es sei die Unreinheit eines Menschen oder ein unreines Vieh oder irgendeinen unreinen Gräuel, und isst doch von dem Fleisch des Friedensopfers, das dem Herrn gehört, dieselbe soll ausgerottet werden aus ihrem Volk.

Verbot des Genusses von Fett und Blut

22 Und der Herr redete zu Mose und sprach:

23 Rede zu den Kindern Israels und sprich: Ihr sollt kein Fett essen von Stieren, Schafen und Ziegen!

24 Das Fett von Aas oder Zerrissenem darf zu allerlei Zwecken verwendet werden, aber ihr sollt es auf keinen Fall essen.

25 Denn jeder, der Fett isst von dem Vieh, von welchem man dem Herrn Feueropfer darzubringen pflegt — die Seele, die es isst, soll ausgerottet werden aus ihrem Volk!

26 Ihr sollt auch kein Blut essen in allen euren Wohnungen, weder von Vögeln noch vom Vieh;

27 jeder, der irgendwelches Blut isst, soll ausgerottet werden aus seinem Volk!

Opferanteile der Priester

28 Und der Herr redete zu Mose und sprach:

29 Rede zu den Kindern Israels und sprich: Wer dem Herrn ein Friedensopfer darbringen will, der lasse dem Herrn seine Gabe zukommen von seinem Friedensopfer.

30 Eigenhändig soll er die Feueropfer des Herrn herzubringen: Das Fett samt der Brust soll er bringen, die Brust, um sie als Webopfer vor dem Herrn zu weben.[f]

31 Der Priester aber soll das Fett auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen; und die Brust fällt Aaron und seinen Söhnen zu.

32 Dazu sollt ihr die rechte Keule von euren Friedensopfern dem Priester als Hebopfer geben;

33 und zwar soll derjenige von den Söhnen Aarons, der das Blut des Friedensopfers und das Fett darbringt, die rechte Keule zum Anteil erhalten.

34 Denn ich habe die Brust des Webopfers und die Keule des Hebopfers von den Kindern Israels, von ihren Friedensopfern genommen und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen gegeben als ein ewiges Anrecht[g] von den Kindern Israels.

35 Das ist das Salbungsteil[h] Aarons und das Salbungsteil seiner Söhne von den Feueropfern des Herrn an dem Tag, da er sie herzunahen ließ, um für den Herrn Priesterdienst zu tun,

36 von dem der Herr befahl, dass es ihnen am Tag ihrer Salbung gegeben werde von den Kindern Israels, als ewiges Recht für ihre [künftigen] Geschlechter.

37 Dies ist das Gesetz vom Brandopfer, vom Speisopfer und vom Sündopfer, vom Schuldopfer, vom Einweihungsopfer und vom Friedensopfer,

38 das der Herr dem Mose auf dem Berg Sinai gegeben hat, an dem Tag, da er den Kindern Israels gebot, dem Herrn ihre Opfer darzubringen, in der Wüste Sinai.

Footnotes

  1. (7,12) od. zum Lob.
  2. (7,12) od. bestrichen.
  3. (7,14) d.h. von den Broten.
  4. (7,14) »Hebopfer« bezeichnet den Teil, der von einem größeren Opfer »abgehoben« und dem Herrn bzw. dem Priester direkt abgegeben wurde.
  5. (7,20) w. aus ihren Völkern (od. Sippen).
  6. (7,30) d.h. das Opfer wurde in der Hand des Priesters vor dem Herrn hin- und herbewegt (»geschwungen« bzw. »gewoben«) und ihm auf diese Art und Weise geweiht; es wird auch mit »Schwingopfer« übersetzt.
  7. (7,34) Andere Übersetzung: als eine ewige Ordnung.
  8. (7,35) d.h. der Teil des Opfers, der den Priestern aufgrund ihrer Salbung zusteht.