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17 Aber diese Stadt und alles, was darin ist, soll dem Bann des Herrn verfallen sein![a] Nur die Hure Rahab soll am Leben bleiben, sie und alle, die bei ihr im Haus sind; denn sie hat die Boten verborgen, die wir aussandten.

18 Ihr aber hütet euch vor dem Gebannten, damit ihr nicht, nachdem ihr [daran] den Bann vollstreckt habt, doch von dem Gebannten etwas nehmt und über das Lager Israels einen Bann bringt[b] und es ins Unglück kommt!

19 Aber alles Silber und Gold samt den ehernen[c] und eisernen Geräten soll dem Herrn geheiligt sein; es soll in den Schatz des Herrn kommen![d]

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Footnotes

  1. (6,17) w. soll dem Herrn ein Bann sein, d.h. es gehörte dem Herrn und war ihm verfallen. Wo es um Menschen oder Tiere ging, bedeutete dies das Gericht der Vernichtung bzw. des Todes. Über die Einwohner Kanaans hatte Gott aufgrund ihrer gräulichen Sünden die völlige Vernichtung beschlossen, und Israel sollte dieses Gerichtsurteil Gottes ausführen.
  2. (6,18) w. das Lager Israels zu einem Bann (zu etwas Gebanntem) macht. Der Missbrauch der Dinge, die dem Herrn zur Vernichtung geweiht waren, würde das heilige Gottesvolk selbst unter das Gericht bringen (vgl. Kap. 7).
  3. (6,19) od. bronzenen. Das hebr. Wort bezeichnet Kupfererz, das gewöhnlich als Legierung, zumeist Bronze, verwendet wurde.
  4. (6,19) d.h. es sollte für den Herrn und sein Heiligtum beiseitegetan und geweiht werden.